KIM-Beschluss für Heilig Geist Jülich

Kategorie(n): alle Gemeinden, Allgemein
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Die Feuertaube von András Simon

Nachdem der GdG-Rat auf seiner Sitzung am 18.06.2015 sein Votum bezüglich der Überlegungen zum KIM-Prozess bzw. zum Ergebnis der KIM-Arbeitsgruppe gegeben hat, hat auch der Kirchenvorstand am 24.06.2015 eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung deckt sich mit dem Votum des GdG-Rates und fiel auf Variante A. Die Details zu dieser Variante können Sie der nächsten Seite entnehmen.

Die Bereitschaft des Kirchenvorstands zur Zustimmung zu einer der vorgeschlagenen KIM-Varianten war abhängig von 2 wichtigen Grundaussagen:

  1. Die Kirchen werden weiter wie bisher als Kirchen genutzt für den absehbaren Zeitraum von 10 Jahren, wonach eine Neubewertung ansteht.
  2. Wie der GdG-Rat ist sich auch der Kirchenvorstand der Verantwortung speziell für die Kirchengebäude bewusst und stellt sich dieser Verantwortung. Der Kirchenvorstand bildet daher zweckgebundene Rücklagen (Solidaritätsfonds). Diese werden ausschließlich als Ersatz für die bei evtl. zukünftigen Baumaßnahmen entfallenden Zuschüsse des Bistums für nicht mehr in der Förderung verbleibende Kirchengebäude eingesetzt.

Diese Grundaussagen wurden im Vorfeld zur Abstimmung über den KIM-Prozess zur Beschlussfassung vorgelegt.

So wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Kirchenvorstand erklärt, dass er – nach menschlichem Ermessen – für den Zeitraum von 10 Jahren keine Kirche schließen wird. Die Kirchen, die aus der Förderung fallen, werden durch einen Solidaritätsfonds unterstützt.
  2. Der KV beschließt die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen als Solidaritätsfonds in Höhe von einmalig 350.000 €. Dieser Fonds steht für nach den Bistumsregeln förderungsfähige Baumaßnahmen an den Kirchengebäuden zur Verfügung.
  3. Der Kirchenvorstand beschließt den Abschluss des KIM-Prozesses mit Umsetzung der Variante A.

Ich persönlich freue mich, dass wir nun den KIM-Entschluss haben, auf dessen Grundlage wir weiter planen und die ersten konkreten Maßnahmen angehen können. Denn die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt. Allen, die mit dem schwierigen und natürlich mit vielen Befürchtungen beladenen KIM-Prozess befasst waren, danke ich ganz herzlich für ihr Engagement. An alle appelliere ich, sich weiter für unsere Kirchen als Identitätsorte einzusetzen und mit an lebendiger Gemeinde vor Ort zu arbeiten, um unsere Gesellschaft christlich zu prägen.

Mit freundlichen Grüßen + Segenswünschen zur Sommerzeit!

Pastor Josef Wolff (Ltd. Pfarrer)

 

Die Entscheidung heißt für die Gemeinden der GdG Heilig Geist Jülich:

  • Die vom Bistum geforderte Reduzierung konnte rechnerisch nur erreicht werden, wenn auch mehrere der 16 Kirchengebäude aus der Bistumsfinanzierung heraus genommen würden.
  • Grundsätzlich behält jede Gemeinde ein Gebäude in der sog. Bistumsförderung für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen (d.h. bei Instandhaltungskosten sind das ca. 60% Bistumszuschuss und 40 % Pfarreimittel).
  • Die Kirchen haben in der Überlegung grundsätzlich „Vorfahrt“ genossen bei der Frage des Verbleibs in der Bistumsförderung – als Sakralraum, durch ihren hohen Identifikations-Grad und als Denkmäler. Für alle Gläubigen bleibt eine Kirche in erreichbarer Nähe präsent.
  • Bei der Frage nach dem Herausnehmen aus der Bistumsförderung hat auch eine Rolle gespielt, welche Gebäude-gebundenen Rücklagen zur Verfügung stehen und in welchem aktuellen Zustand die Gebäude sind.
  • Für die meisten Gemeinden bleibt die Kirche in der Bistumsförderung. Die Instandhaltung von Kirchen, Amtsräumen und Gemeindeheimen, die nicht mehr in der Bistumsförderung sind, bleibt Aufgabe der Pfarrei Heilig Geist – ein langfristiger Plan für das Gebäudemanagement ist notwendig.
  • Die dauerhafte Erwirtschaftung des verlangten Einspar- oder Finanzierungsvolumens ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle Gemeinden in der GdG einen angemessenen Beitrag leisten müssen.
  • Die konkreten Ergebnisse der KIM-Entscheidung werden zur Zeit mit den Gemeinderäten besprochen.