Aufgrund mancher Nachfragen scheint die Geldkollekte im Gottesdienst heute erklärungsbedürftig zu sein – wenn das Münzgeklimpere in den Körbchen bei der Feier des Gottesdienstes zu stören scheint. Was also soll die Kollekte? Wie ist das mit den Kollekten in unserer Pfarrei geregelt? Haben Sie schon mal darauf geachtet, was der Priester am Schluss der Gabenbereitung vor dem Hochgebet aus dem Messbuch liest? Hier ein Beispiel für eines der Gabengebete:
„Herr, unser Gott, wir legen die Gaben als Zeichen unserer Hingabe auf deinen Altar.
Nimm sie entgegen und mach sie zum Sakrament unserer Erlösung.
Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.“
Die Geldkollekte während der Gabenbereitung (auch „Opferung“ genannt) erfüllt zwei wichtige Zwecke:
Symbolisch erinnert die Kollekte daran, dass wir nur Gemeinschaft feiern können, wenn sich jede*r mit seinen/ihren Gaben und Begabungen in die Gemeinschaft einbringt. Wo niemand sich selbst und das, was er/sie hat, einbringen würde, könnten wir nicht Gemeinschaft feiern und wären auch keine echte Gemeinschaft. Unsere Gaben, letztlich uns selbst mit dem, was wir sind und haben, bringen wir vor Gott, um sie und uns verwandeln zu lassen: die Gaben werden verwandelt in die Zeichen Seiner echten Hingabe für uns.
Wir werden verwandelt zu einer großen kirchlichen Gemeinschaft, deren Teil und Mitglied wir sind. Letzteres erfahren wir am deutlichsten durch die Kommunion, wenn wir einen Teil des großen und geteilten Leibes Brot in uns aufnehmen:
„Seid, was ihr seht, und empfangt, was ihr seid.“
So bringt es der Hl. Kirchenvater Augustinus auf den Punkt (sermo 272).
Materiell hilft das Kollektengeld bei der Erfüllung kirchlicher Zwecke in unserer Pfarrei und den Gemeinden, in unserem Bistum und in der Weltkirche – je nach angesagtem Kollektenzweck. Ohne besonderen Kollektenzweck dient die Kollekte der Feier unserer Gottesdienste: das Geld fließt in die Kirchenkasse und finanziert mit die laufenden Kosten für die Hostien, den Wein, den Strom, die Heizung, die Wäsche der Gewänder, die Kerzen usw. bis hin zu den Kosten für das kirchengemeindliche Personal, also den Sakristeidienst, den Organisten, die Reinigung, ggf. die Chorleitung und vieles andere mehr.
Da gerade Geld ein sensibles Thema ist, braucht es eine klare Regelung, wie mit den Kollekten umgegangen wird. Dazu erlässt der Kirchenvorstand, der für alles Wirtschaftliche in einer Pfarrei die Verantwortung trägt und dessen Vorsitzender ich bin, jährlich einen Kollektenplan.
Dieser Plan umfasst die vom Bistum angeordneten Sonderkollekten (z.B. an Weihnachten für adveniat und am Sonntag vor Palmsonntag für misereor) und die mit mir überlegten Sonder-Regelungen in unserer Pfarrei: So ist der Kirchenvorstand z.B. meinem Anliegen gefolgt (wie es schon vorher in einzelnen Gemeinden vor 2013 üblich war), bei Trauungen die Hälfte der Kollekte an einen gemeinnützigen Zweck weiterzuleiten, den das Brautpaar sich ausgesucht hat.
Grundsätzlich dienen alle Kollekten zur Mitfinanzierung der Feier der Gottesdienste und fließen in die Kirchenkasse. Ausnahmen vom Kollektenplan liegen alleine in der Entscheidungshoheit des Kirchenvorstands.
So ist die Kollekte oft ein kleiner materieller, aber eben immer ein hoher symbolischer Beitrag zur Ermöglichung des Kirche-Seins.
Pfr. Josef Wolff,
Vorsitzender des Kirchenvorstands