Neue Gottesdienstordnung in unserer Pfarre Heilig Geist

Kategorie(n): St. Rochus (Innenstadt)

Liebe Damen und Herren, verehrte Gottesdienstbesucher/Innen in der Gemeinde St. Rochus,

Sie werden es in der Septemberausgabe des Pfarrbriefes sehr wahrscheinlich gelesen haben, dass Pfarrer Wolff eine neue Gottesdienstober die Wortgottesfeiern am Samstagabend um 17.30 Uhr entfallen. In der bisherigen Regelung auf den Samstagabend bezogen war es so, dass am zweiten, vierten und fünften Wochenende eine Wortgottesfeier gefeiert worden ist. Diesen zeitlichen Rahmen und Rhythmus möchten wir auf den Sonntag verlagern. Diese neue Regelung haben wir im Gemeinderat und im Liturgieausschuss erörtert und sind zu der Überzeugung gekommen, dass diese Ordnung sinnvoll (feste Gottesdienstzeit am Sonntagmorgen) und notwendig ist, um das ehren-amtliche Engagement unserer Wortgottesdienstleiter / Innen nicht über Gebühr zu beanspruchen.

Ihr Pfr. K. Keutmann

Neue Gottesdienstober

Durch den mehrmonatigen Ausfall von Pastor Dr. Peter Jöcken gibt es einen aktuellen Handlungsbedarf, die Ordnung der regulären Gottesdienste in der Pfarrei Hl. Geist zu überarbeiten. Pfarrer Josef Wolff hat die anstehenden Änderungen im aktuellen September-Pfarrbrief zum Nachlesen für alle Gemeindemitglieder erläutert.

Für den Seelsorgebereich Nord-Ost, zu dem die Gemeinde St. Agatha, Mersch-Pattern, die Gemeinde St. Hubertus, Welldorf, die Gemeinde St. Philippus und Jakobus, Güsten und die Gemeinde St. Martinus, Stetternich, gehören, ergibt sich demnach ab Oktober folgende Änderung:

  • Jeden Samstag (vorabend) im Monat ist Hl. Messe um 17.30 Uhr in Welldorf.
  • Einmal monatlich ist am Samstag (vorabend) Hl. Messe um 17.30 Uhr in Stetternich, Hl. Messe um 19.00 Uhr in Güsten.
  • Einmal monatlich ist am Sonntag (morgen) Hl. Messe um 11.00 Uhr in Mersch-Pattern.

Ob in den einzelnen Gemeinden, an denen am Samstagabend oder Sonntagmorgen keine Hl. Messe gefeiert wird, immer Wortgottesfeiern stattfinden oder ob z. B. einmal im Monat kein Gottesdienst stattfindet, muss in den einzelnen Gemeinden in Absprache mit den Wortgottesfeier-Leiter/innen und den Gemeinderäten noch geklärt werden. Bitte beachten Sie die Gottesdienstordnung im aktuellen Gemeindebrief bzw. Gemeindeblatt!

Die neue Gottesdienstordnung ist nicht in Stein gemeißelt. Mit dem im November neu zu wählenden GdG-Rat soll zu Beginn des neuen Jahres 2018 diese Ordnung reflektiert und ggfls. überarbeitet werden.

Neue Gottesdienstober

Der Ausfall von Pastordnung nochmals zu überarbeiten. Angesichts aller Veränderungen braucht es einigermaßen verlässliche Zeiten und Orte für Eucharistiefeiern, weshalb Schwerpunktkirchen vorgesehen sind, in denen an jedem Sonntag(vorabend) eine Heilige Messe gefeiert wird. In unserem Seelsorgebereich Süd-West ist dafür zunächst an Koslar (So, 9.15h) und Selgersdorf (Sa, 17.30h) gedacht worden. In den anderen Gemeinden soll möglichst noch eine Messe im Monat stattfinden. Genau bedeutet das zunächst Folgendes:

  • 2. Sonntag im Monat: hl. Messe in Kirchberg (So, 11h)
  • 3. Sonntag im Monat: hl. Messe in Krauthausen (Sa, 19h) und hl. Messe in Bourheim (So, 9.15h)
  • 4. und 5. Sonntag im Monat: hl. Messe in Barmen (Sa, 19h) und hl. Messe in Schophoven (So, 11h)

Ob zum Ausgleich mehr Wortgottesfeiern gehalten werden oder ob z.B. einmal im Monat kein Gottesdienst stattfindet, muss in den einzelnen Gemeinden geklärt werden. Die neue Regelung soll ab Oktober greifen, ist aber natürlich nicht unumstößlich für die Ewigkeit, sondern wird von dem (im November neu zu wählenden) GdG-Rat sorgfältig geprüft werden. Auch wenn die Reduzierung der Messen in den meisten Kirchen wahrscheinlich nicht begrüßt wird, so ist es doch für alle ein Mehr an Verlässlichkeit angesichts aller ständigen Veränderungen. Auch hier gilt: Wir können (schon lange) nicht mehr überall alles, sondern müssen Schwerpunkte setzen – auch im Sinne unseres neuen Bischofs. Erläuterungen des leitenden Pfarrers Josef Wolff zu diesem Thema lesen Sie bitte im Pfarrbrief!