Abgesehen von den durch das Bistum festgelegten Kollekten kann auch der leitende Pfarrer Zwecke für Kollekten bestimmen. So hat Pfr. Wolff zwei Termine ausgesucht, an denen die Spenden des Opferganges besonderen Zwecken zu Gute kommen.
So dient das Kollektengeld an allen Gottesdiensten zu Christi Himmelfahrt dem jeweiligen Seelsorgebereich und kann für gemeinsame Aktionen und Feste verwendet werden. Und am Sonntag vor Pfingsten (01./02.06.2019) kommt die Kollekte den jeweiligen Gemeindebudgets zugute, das heißt, der Erlös kann direkt vor Ort von den Gemeinderäten genutzt werden. Die vom Bistum angeordnete alljährliche Jugendkollekte am Dreifaltigkeitssonntag (15./16.06.2019) kommt der Jugendkirche 3.9zig in Jülich zugute.
Herzliche Empfehlung dieser Sonderkollekten!