Abgesehen von den durch das Bistum festgelegten Kollekten kann auch der leitende Pfarrer Zwecke für Kollekten bestimmen. So hat Pfr. Wolff zwei Termine ausgesucht, an denen die Spenden des Opferganges besonderen Zwecken zu Gute kommen. So kommt das Kollektengeld an allen Gottesdiensten zu Christi Himmelfahrt den jeweiligen Gemeindebudgets zugute, das heißt, es kann direkt vor Ort von den Gemeinderäten genutzt werden.
Und am Sonntag nach Christi Himmelfahrt(12./13.05.2018) dient die Kollekte dem jeweiligen Seelsorgebereich und kann für gemeinsame Aktionen und Feste verwendet werden. Die vom Bistum angeordnete alljährliche Jugendkollekte am Dreifaltigkeitssonntag (26./27.5.2018) kommt der Jugendkirche 3,9zig Jülich zugute.
Herzliche Empfehlung dieser Sonderkollekten!