Haben Sie sich schon mal gefragt, warum mitten in der Messe Geld gesammelt wird? Wäre es nicht praktischer, das Geld vor oder nach dem Gottesdienst einzusammeln? Richtig. Wenn es nur um das Geld gehen würde, würde man besser die Kollekte aus dem Gottesdienst heraushalten. Aber das Einsammeln hat seinen Platz bei der Gabenbereitung (früher Opferung genannt) und gehört als kultische Handlung zum Gottesdienst:
- Zum einen ist es Ausdruck der caritativen Solidarität, weswegen an manchen Sonn- und Feiertagen für Hilfswerke wie Adveniat oder MISEREOR gespendet wird.
- Zum anderen ist an den meisten Tagen die Kollekte: zur Feier der Gottesdienste bestimmt, also für die laufenden Kosten, und will damit ausdrücken:
Nur wo alle Versammelten etwas von ihren Möglichkeiten geben und beitragen, geschieht Feier und Gemeinschaft und Kirche; wo niemand etwas beitragen würde (auch an Talenten, Zeit, Kreativität, Gesang, Musik), wäre der Gottesdienst eine arg trockene Veranstaltung und Feiern nicht möglich.
Alle Kollekten im Gottesdienst sind grundsätzlich: zur Feier der Gottesdienste bestimmt. Sie werden buchhalterisch erfasst und landen in der Kirchenkasse, die der Kirchenvorstand (KV) verwaltet.
Der KV ist verantwortlich für alle wirtschaftlichen Vorgänge in der Pfarre. Ohne Wissen und grünes Licht des KV dürfen keine Kollekten stattfinden, auch keine Türkollekten. Was die Türkollekten angeht, hat der KV am 19. Mai 2014 folgende Regelung getroffen:
Der jeweilige Gemeinderat kann durch einen Beschluss zweimal jährlich zusätzlich zur normalen Kollekte (in der Messe) eine Türkollekte für selbst bestimmte Zwecke durchführen. Der Zweck der Türkollekte ist rechtzeitig vorher bei Herrn Schüßeler und Frau Stettner anzuzeigen. Nach der Kollekte ist diese zeitnah auf das bekannte Kirchenkassenkonto mit der genauen Angabe des Zweckes einzuzahlen. Die Verausgabung erfolgt über die Kirchenkasse. Die Türkollekte ist ebenfalls im Kollektenbuch einzutragen.
Was die Kollekten bei Trauungen angeht, hat der KV sich der Tradition angeschlossen, diese zu teilen: Die eine Hälfte fließt in die Kirchenkasse, die andere Hälfte kommt dem caritativen/gemeinnützigen Zweck zugute, den das Brautpaar sich ausgesucht hat.
Wie ist es mit Kollekten außerhalb von Gottesdiensten in den Kirchen, z.B. bei Konzerten?Da es anscheinend in der Vergangenheit einen Missbrauch von Kirchengebäuden als günstigen Konzerthallen gegeben hat, sind im Dezember 2011: die Richtlinien für kirchenmusikalische Aufführungen außerhalb der Liturgie in Kirchen des Bistums Aachen in Kraft getreten, in denen es u.a. heißt:
Für kirchenmusikalische Veranstaltungen soll möglichst kein Eintritt erhoben werden. Sofern die Kosten nicht durch Spenden oder sonstige Einnahmen gedeckt sind, kann ein Beitrag zur Deckung dieser Kosten erhoben werden. Die Höhe dieses Beitrages ist mit dem Pfarrer abzusprechen. Es ist zu gewährleisten, dass der Kirchenraum nicht zu kommerziellen Zwecken in Anspruch genommen wird. Daher ist auch bei Erhebung eines Kostenbeitrages im Zweifelsfall der kostenlose Zutritt für Gläubige zu gewähren.
In unserer Pfarre habe ich als der Leitende Pfarrer die Verantwortung für diese Frage an die Ansprechpartner/innen in den drei Seelsorgebereichen – Herrn Cober, Frau Graff, Frau Tüttenberg – delegiert, mit denen dann ggf. der Eintrittspreis abzusprechen ist. So sind natürlich Musik und Konzerte, die in vielen unserer Gemeinden liebgewordene Tradition sind, weiterhin möglich, aber grundsätzlich nicht zu kommerziellen Zwecken.
Da der Umgang mit Geld eine hoch sensible Angelegenheit ist, braucht es Regelungen, die auch die Verantwortlichen vor Unterstellungen schützen und den Umgang mit Geld offen legt und nachvollziehbar macht, damit das Geld letztlich einem guten Zweck dient.
Pfr. Josef Wolff